Richtlinien
Bei Union Investment beachten wir im Interesse unserer Kunden eine Reihe von Grundsätzen und Verfahren:
BVI-Wohlverhaltensregeln
Die Kapitalanlagegesellschaften wollen durch Verlässlichkeit, Integrität und Transparenz das Vertrauen der Anleger und der Öffentlichkeit ausbauen und deren gestiegene Informationsbedürfnisse erfüllen.
Die BVI-Wohlverhaltensregeln richten sich in erster Linie an deutsche Kapitalanlagegesellschaften. Auch ausländische Gesellschaften, die am deutschen Markt tätig sind, wird die Einhaltung der Regeln empfohlen.
Dies ist für die luxemburgischen Gesellschaften der Union Investment der Fall.Abstimmungsrichtlinien (Proxy-Voting-Policy)
Das Fundament dafür bildet eine verbindliche Leitlinie von Union Investment zum Abstimmungsverhalten auf Hauptversammlungen, die sogenannte „Proxy-Voting-Policy"
Allgemeine Interessenkonflikt-Policy
Best Execution Policy
Beschwerdemanagement
Entsprechungserklärung: Union Investment
Grundsatzerklärung Menschenrechte
Die Union Investment Gruppe gehört zu den größten Fondsgesellschaften in Deutschland. Als aktiver Vermögensmanager bietet Union Investment bedarfsgerechte Anlagelösungen – sowohl für private als auch für institutionelle Investoren.
Für Union Investment gehört Nachhaltigkeit zum genossenschaftlichen Selbstverständnis. Es ist unser Anspruch, langfristig orientiert zu handeln und einen ganzheitlich angelegten Blick auf Märkte, Entwicklungen und die Anforderungen unserer Anlegerinnen und Anleger zu richten. Wir haben eine Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet, die den Rahmen für unser verantwortliches Handeln setzt. Die Achtung der international anerkannten Menschenrechte ist dabei integraler Bestandteil unserer Unternehmenswerte und unserer Strategie. Diese Rechte sind allen Menschen eigen, und wir erkennen an, dass sie miteinander verbunden, voneinander abhängig und unteilbar sind. Während Staaten die Pflicht zukommt, Menschenrechte zu schützen, entspricht es unserem Verständnis, dass Unternehmen die Verantwortung haben, Menschenrechte zu achten.
Als Unternehmen der DZ BANK Gruppe verpflichten wir uns bei Union Investment, Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit und unseren Lieferketten zu erkennen und zu beseitigen. Dabei beziehen wir die Interessen relevanter Stakeholdergruppen ein und versuchen Entscheidungen stets so zu treffen, dass Zielkonflikte offengelegt, sorgfältig abgewogen und möglichst aufgelöst werden.
Diese Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte gilt für alle Gesellschaften der Union Investment
Gruppe. Sie ergänzt das Modern Slavery and Human Trafficking Statement, das durch unsere Tochtergesellschaft Union Investment Institutional GmbH jährlich veröffentlicht wird.
Leitlinie für verantwortliches Investieren

Für uns gehört Nachhaltigkeit zum genossenschaftlichen Selbstverständnis. Wir haben eine klare Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet, die den Rahmen für unser verantwortliches Handeln setzt. Die vorliegenden Leitlinien sind Ausdruck unseres Ansatzes für verantwortliches Investieren.
Zuwendungen gemäß §2 Abs.1 KAVerOV i.V.m. Art.24 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.231/2013
Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,
Sie haben sich für Produkte und Lösungen von Union Investment entschieden und unserem Haus damit ein großes Vertrauen ausgesprochen. Dafür vielen Dank.
Im Zusammenhang mit der individuellen und kollektiven Vermögensverwaltung und der Wahrnehmung weiterer in Anhang I der Richtlinie 2011/61/EU genannten Funktionen* kann es vorkommen, dass die Gesellschaft eine Gebühr, eine Provision oder nicht in Geldform angebotene Zuwendungen im Sinne des Art. 24 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 von Dritten erhält.
Derzeit erhält Union Investment Institutional GmbH keine Zuwendungen.
Ihre Union Investment Institutional GmbH
- * ANHANG I
1. Anlageverwaltungsfunktionen
a) Portfolioverwaltung,
b) Risikomanagement.
2. Andere Aufgaben, die ein AIFM im Rahmen der kollektiven Verwaltung eines AIF zusätzlich ausüben kann:
a) administrative Tätigkeiten:
i) rechtliche Dienstleistungen sowie Dienstleistungen der Fondsbuchhaltung und Rechnungslegung, ii) Kundenanfragen, iii) Bewertung und Preisfestsetzung, einschließlich Steuererklärungen, iv) Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften, v) Führung eines Anleger-registers, vi) Gewinnausschüttung, vii) Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, viii) Kontraktabrechnungen, einschließlich Versand der Zertifikate, ix) Führung von Aufzeichnungen;
b) Vertrieb;
c) Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögenswerten des AIF, worunter Dienstleistungen, die zur Erfüllung der
treuhänderischen Pflichten des AIFM erforderlich sind, das Facility Management, die Immobilienverwaltung, die
Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und damit verbundene Fragen,
Beratungs- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fusionen und dem Erwerb von Unternehmen und weitere
Dienstleistungen in Verbindung mit der Verwaltung der AIF und der Unternehmen und anderer Vermögenswerte, in die die AIF investiert haben, fallen.